Pressemitteilung:
Bonner Landtagsabgeordnete stehen geschlossen für Verteidigung des Bonn/Berlin-Gesetzes ein – Kein Umzug auf Umwegen
„Das Bonn/Berlin-Gesetz ist geltendes Recht und daher Grundlage für alle Diskussionen und Verhandlungen. An dieser Grundlage müssen sich alle Organisationsentscheidungen in Bundesministerien orientieren“, kommentieren die Bonner Landtagsabgeordneten Bernhard „Felix“ von Grünberg, Benedikt Hauser und Renate Hendricks die aktuellen Diskussionen um einen Umzug des Bundesverteidigungsministeriums nach Berlin.„Das Gesetz legt Bonn als ersten Dienstsitz des Verteidigungsministeriums fest. Unter dieser Prämisse muss die dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen den beiden politischen Zentren Deutschlands erhalten bleiben. Das Verhältnis der Beschäftigtenzahlen zwischen Bonn und Berlin wurde bereits soweit zu Ungunsten Bonns strapaziert, dass weitere Reduzierungen oder Arbeitsplatzverlagerungen , in welchem Ressort auch immer, einen Rechtsverstoß darstellen würden. Geist und Text des Gesetzes legen eindeutig den „Erhalt und die Förderung politischer Funktionen“ in der Bundesstadt fest. Dies bezieht sich auch explizit auf den Bereich Verteidigung.“, so die Abgeordneten weiter.
„Ein solcher Umzug auf Umwegen ist mit uns nicht zu machen. Als Bonner Landtagsabgeordnete unterstützen wir die Bestrebungen aller Akteure in Bund, Land, Region und Kommune, die auf die Einhaltung des Gesetzes und die Beibehaltung des ersten Dienstsitzes des Verteidigungsministeriums in Bonn pochen. Die begonnenen Gespräche des Verteidigungsministers und seines Staatssekretärs mit den Spitzen von Stadt und den Kreisen sind der richtige Weg, um einen Konsens in der Region herbeizuführen. Es ist höchste Zeit, alle Beteiligten gemeinsam an einen Tisch zu holen.“

