Pressemitteilung:

  • 23. Februar 2011

Land erlaubt in „sozialen Härtefällen“ verlängerte Fristen für private Kanalsanierungen

Nachdem das NRW-Umweltministerium Ende des vergangenen Jahres bereits die Fristverlängerung zur Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 möglich gemacht hat, können Kommunen jetzt auch in „sozialen Härtefällen“ Ausnahmen von der Sanierung einräumen. Dies teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Bernhard „Felix“ von Grünberg mit.

Das Umweltministerium hat auf Antrag der SPD in der vergangenen Woche dem Ausschuss mitgeteilt, dass Städte und Gemeinden in solchen Fälle eine angemessene Verlängerung der Sanierungsfrist prüfen und einräumen können, sofern der Schaden nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt wird und keine unmittelbare Reparatur etwa aus wasserwirtschaftlichen Gründen nötig ist. „So eine Kanalsanierung kann leicht vierstellige Summen kosten – ein Betrag, der beispielsweise für manche ältere und alleinlebende Bürgerinnen und Bürger, die in ihrem kleinen Eigenheim wohnen, nur schwer aufzubringen ist. Diese Härten will die Landesregierung abfedern“, erläutert von Grünberg, der auch Mitglied im Petitionsausschuss des Landtags ist, der die Erleichterungen im Gespräch mit dem Umweltministerium vermittelt hat.

„Auf unsere Initiative hin liegt dem Rat am kommenden Dienstag bereits die achtjährige Verlängerung der Prüffrist vor“, erläutert Angelika Esch, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, und kündigt gleichzeitig eine weitere Initiative ihrer Fraktion an. „Wir werden jetzt mit einem Änderungsantrag auch die Aufnahme der Härtefallregelung in die Satzung anregen und sind davon überzeugt, dass auch die anderen Ratsfraktionen dies mittragen werden. Gespannt sind wir darauf, wie die Verwaltung die Härtefallregelung handhaben wird. Darüber werden wir uns zeitnah berichten lassen.“