18.11.2015rss_feed

BGH korrigiert eigene Rechtsprechung

10-Prozent-Toleranzgrenze bei Wohnflächenabweichung bei Mieterhöhungen gekippt.

 

Lesen Sie die Stellungnahme des Bundesdirektors Lukas Siebenkotten zum Urteil des BGH.

 

Pressemitteilung: DMB Mieterbund


Bernhard von Grünberg

bernhard@von-gruenberg.de