BGH korrigiert eigene Rechtsprechung
10-Prozent-Toleranzgrenze bei Wohnflächenabweichung bei Mieterhöhungen gekippt.
Lesen Sie die Stellungnahme des Bundesdirektors Lukas Siebenkotten zum Urteil des BGH.
10-Prozent-Toleranzgrenze bei Wohnflächenabweichung bei Mieterhöhungen gekippt.
Lesen Sie die Stellungnahme des Bundesdirektors Lukas Siebenkotten zum Urteil des BGH.