02.10.2025rss_feed

Beratungsschein jetzt auch im Rhein-Sieg Kreis

Kooperationsvereinbarung Rhein-Sieg Kreis
© Rhein-Sieg Kreis

Mieterbund ist Kooperationspartner des Rhein-Sieg-Kreises und des Jobcenters Rhein-Sieg

 

Der Rhein-Sieg-Kreis, das Jobcenter Rhein-Sieg sowie der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. haben zum 1. Oktober eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld können die Beratung und die Unterstützung bei mietrechtlichen Unstimmigkeiten über eine Mitgliedschaft im Mieterbund Bonn nutzen.

Voraussetzung zur Übernahme einer einjährigen Mitgliedschaft ist insbesondere das Vorliegen einer mietrechtlichen Unstimmigkeit. Ein solche liegt beispielsweise bei erheblichen Mietmängeln oder rechtlich notwendigen Überprüfungen von Kündigungen, Mieterhöhungen oder Betriebs- und Heizkostenabrechnungen vor.

 

Die Beratungs- und Unterstützungsleistung kann durch den betroffenen Personenkreis beim Jobcenter Rhein-Sieg beantragt werden.
Nach erfolgter Prüfung kann das Jobcenter Rhein-Sieg die einjährige Mitgliedschaft beim Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. in die Wege leiten. Der Rhein-Sieg-Kreis, als Kostenträger der Kosten für die Unterkunft, übernimmt die Finanzierung dieser Mitgliedschaft.
Mitglieder können sich dann mit dem Bertungsschein bei uns melden.

 

Foto: Rhein-Sieg Kreis
(v.l.n.r.) Landrat Sebastian Schuster, Anja Roth, Geschäftsführerin Jobcenter Rhein-Sieg, Michael Schleicher, stellvertretender Vorsitzender Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V., Ulla Thiel, Sozialdezernentin des Rhein-Sieg-Kreises

 

 


Bernhard von Grünberg

bernhard@von-gruenberg.de